Erstattung der Umzugskosten für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Menschen – selbst mit Pflegegrad 1 – können Anspruch auf eine Erstattung der Umzugskosten bei der Pflegeversicherung oder Krankenkasse haben und zwar von bis zu 4000 Euro, für eine Verbesserung des Wohnumfelds. Wir von der Umzugsspedition Krahe haben fachlich geschultes Personal, welches sich mit den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkasse, sowie der Pflegekasse auskennt. Krahe Umzüge bietet unkomplizierte und professionelle Umzüge, die der Verbesserung des Alltags der Pflegebedürftigen dienen. Zusammen mit Ihnen prüfen wir von Krahe Ihre Möglichkeiten und holen für Sie das Beste heraus!